Ein in Deutschland üblicher Weg sind Verbände, welche Qualitätskriterien und Qualitätsstandards sicherstellen. Ein Supervisor, Therapeut, eine systemische Beraterin, Organisationsentwicklerin, Therapeutin, etc., können Mitglieder in Verbänden werden. Aber meistens muss der/die Berater*in, Therapeut*in, etc. diverse Voraussetzungen erfüllen. Neben einem Hochschulabschluss finden sich oft eine Mindestmenge an nachgewiesenen Ausbildungsstunden in den Zugangsvoraussetzungen der Verbände.
Ein breit aufgestellter und etablierter Verband ist z.B. die DGSF ( Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.). Diese Gesellschaft hat ihren Fokus auf systemische Beratung, Therapie, Coaching, Supervision sowie Organisationsentwicklung.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv) ist ein mitgliedsstarker Berufsverband und hat ebenfalls hohe Qualitätsstandards für arbeitsweltliche Beratung in Deutschland. Wobei dies nur 2 Beispiele aus einer Vielzahl an Verbänden sind.
Ob ein Auftrag zwischen Klient / Kunde / Organisation und Supervisor*in/ Coach / Berater*in / Therapeut zu Stande kommt, entscheidet sich bestenfalls im obligatorischen Erstgespräch. Im Erstgespräch sollte immer eine Auftragsklärung stattfinden, damit beiden Seiten Seiten klar ist, was genau der Anlass und das Ziel ist. Und natürlich spielt meistens die „Chemie“ eine Rolle. Das heist besonders der Klient / Kunde / Auftraggeber sollte ein gutes Gefühl in der Arbeit mit dem / der Therapeut*in / Supervisor*in etc. haben. Denn ein Zertifikat oder eine Verbandszugehörigkeit ist kein Garant, dass der/die Unterstützungssuchende den/die richtige Unterstützung gefunden hat.